Beratung und Konfliktlösung - Wir sind für Sie da!

Die Beratung ist vertraulich!

Alles, was im Zuge der Beratung besprochen oder ausgetauscht wird, unterliegt der absoluten Vertraulichkeit und Verschwiegenheit! Sie müssen Ihren Vorgesetzen und Kolleg*innen auch nicht erzählen, dass Sie sich beim Personalrat beraten lassen. Die Beratung beim Personalrat gilt als Arbeitszeit.

 

Der Personalrat hilft bei Konflikten zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten oder innerhalb des Kollegiums und gibt Auskunft zu Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Dabei liegt unser Interesse darin, konstruktiv Probleme zu lösen und Mitarbeitende zu unterstützen. Zudem kann der Personalrat Sie bei Personalgesprächen begleiten und unterstützen.

Wenn Sie befürchten, dass Ihre Rechte als Beschäftigte verletzt werden, wenn Sie am Arbeitsplatz Sorgen plagen oder Sie Probleme haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir beraten und unterstützen Sie gern zu allen Fragen rund um den Arbeitsplatz OVGU: Fragen zum Arbeitsvertrag und zur Arbeitszeit, zum Schutz vor Überlastung, zu Urlaub, Telearbeit und Elternzeit, zur Eingruppierung, zu drohenden arbeitsrechtlichen Schritten, wie z.B. Abmahnung, und vieles mehr.

Ihre Rechte als Beschäftigte der OVGU gelten unabhängig von Herkunft, Geschlechtszugehörigkeit, Alter, Gesundheitszustand. Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund oder internationaler Herkunft, mit Einschränkungen oder mit non-binärer Geschlechtsidentität stehen wir daher ebenso gern mit unserer konstruktiven Hilfestellung zur Verfügung. Wir beraten auch in englischer Sprache und achten auf eine gender-gerechte Behandlung.

Grundsätzlich möchte der Personalrat mit seinen Ideen zu einem besseren Arbeitsklima oder zu einer Problemlösung verhelfen und dafür sorgen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Dabei kann der Personalrat Handlungsoptionen vorschlagen und Empfehlungen aussprechen, alle weiteren Schritte erfolgen jedoch nur mit dem vorherigen Einverständnis der zu beratenden Person.

Dabei kennen wir auch unsere Grenzen: Eine juristische oder therapeutische Beratung kann der Personalrat nicht leisten, jedoch kennen wir womöglich die richtige Ansprechperson oder können auf eine unterstützende Beratungsstelle hinweisen.

Gern nehmen wir auch Anregungen und Ideen zu einer Verbesserung des Arbeitsplatzes OVGU auf und werden mit Ihnen initiativ tätig. Fühlen Sie sich dazu eingeladen mit uns in Dialog zu treten.

Letzte Änderung: 05.09.2024 - Ansprechpartner: Webmaster