Der Personalrat der OvGU gründet seine Tätigkeit auf das Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA) aus dem Jahre 1993 mit seinen Änderungen 2001-2003 und 2005.

Er wird in der Regel aller fünf Jahre von den Beschäftigten der Dienststelle gewählt und besteht auf Grund der Beschäftigtenzahl aus dreizehn Mitgliedern und den Ersatzmitgliedern....

    Der Personalrat setzt sich aus den gewählten Vertretern der Beschäftigten der jeweiligen Dienststelle zusammen. Dabei gilt grundsätzlich, dass Arbeitnehmer und Beamte jeweils...

    Wir arbeiten für Sie in den Gremien, Kommissionen und Ausschüssen Ihrer Universität mit und vertreten hier Ihre Interessen. Wenn Sie das eine oder andere Thema für eine Arbeitsgruppe haben, sprechen Sie uns gerne an oder senden uns Ihr Thema, dass wir ansprechen sollen.

    Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat nach § 95 Abs. 1 SGB IX die Aufgabe, die besonderen Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschäftigter an der OVGU wahrzunehmen, ihre Eingliederung zu fördern und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen.

      Die allgemeinen Aufgaben einer JAV umfassen alle Angelegenheiten sozialer, personeller oder wirtschaftlicher Art, die die Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb direkt oder indirekt berühren (§ 70 Abs. 1 BetrVG).

        Das Büro für Gleichstellung und Familie berät und unterstützt Beschäftigte und Studierende zu allen relevanten Themenstellungen in den Bereichen Chancengleichheit aller Geschlechter, Gleichstellung, Diskriminierung, Fördermöglichkeiten und Genderforschungsthemen sowie im Bereich Familiengerechtigkeit und Familienservice.

        Der Personalrat arbeitet mit dem Büro eng zusammen und vertritt gemeinsam dessen Interessen gegenüber der Universitätsleitung und den Gremien.

          Letzte Änderung: 05.09.2024 - Ansprechpartner: Andreas Drust