Gesetze, Tarife, Dienstvereinbarungen

Dienstvereinbarungen

Die Dienstvereinbarung ist eine einvernehmlich zwischen Dienststelle und Personalrat getroffene Abmachung zur Regelung innerdienstlicher, die Arbeitsbedingungen der Bediensteten betreffende Angelegenheiten. Nach überwiegender Meinung handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag.

Die Dienstvereinbarungen der OVGU mit dem Personalrat umfassen beispielsweise Themen wie "Konfliktmanagement", "Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM+BGM)", "Suchtprävention", "Mobiles Arbeiten" u.v.m.

Die Dienstvereinbarungen der OVGU werden in den Hochschulöffentlichen Bekanntmachungen Teil II veröffentlicht.

https://www.bekanntmachungen.ovgu.de/HöB+Teil+II.html

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Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), der Gewerkschaften verdi und dbb

In der dritten Runde der Verhandlungen für Tarifbeschäftigte der Länder haben die TdL und die Gewerkschaften eine Einigung erzielt. Die Einkommenssteigerungen für die Beschäftigten liegen zwischen 8 und 16 Prozent. Die Kostensteigerung für die TdL beträgt mehr als 11 Prozent.

TV-L-Tarifrunde 2023: Eckpunkte der Tarifeinigung

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf folgende Eckpunkte verständigt:

Die Entgelte der Beschäftigten werden in zwei Schritten erhöht: Zum 1. November 2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben, zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent. Wenn die Summe dieser Erhöhungen nicht 340 Euro erreicht, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.

Die Ausbildungsentgelte erhöhen sich zum 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro.

Die Tarifbeschäftigten erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro, die in mehreren Raten (1.800 Euro im Dezember 2023, danach in zehn Raten von Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro) gezahlt wird.

Für die Beschäftigten im Straßenbau, im Maßregel- und Justizvollzug sowie für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder Berlin, Bremen und Hamburg sind Verbesserungen vorgesehen.

Die bisher außertarifliche Hauptstadtzulage in Berlin wird wegen der besonderen Hauptstadtsituation tarifiert.

Für studentische Hilfskräfte wurden erstmals Mindestentgelte (Stundenentgelt ab Sommersemester 2024: 13,25 Euro) vereinbart, die deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

 Auszubildende mit einer Abschlussnote, die mindestens befriedigend ist, werden unbefristet übernommen. Auszubildende mit einer Abschlussnote, die mindestens ausreichend ist, werden zunächst für 12 Monate befristet übernommen.

In einem neuen § 19b TV-L wird die Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing ab Januar 2024 ermöglicht. In Bayern und Baden-Württemberg wird die neue Vorschrift nicht angewendet, da dort schon Regelungen zum Fahrrad-Leasing existieren.

Das Ergebnis der Tarifrunde wird von den jeweiligen Ländern auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Länder übertragen.

Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt 25 Monate bis zum 31. Oktober 2025.

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Letzte Änderung: 04.09.2024 - Ansprechpartner: Webmaster